Lernmittelgutschein

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Achtung: Lernmittelgutscheine gelten nur für Schüler der Grundschulen (Klassen 1 bis 4)! Für weiterführende Schulen gilt ab dem Schuljahr 2010/2011 die Schulbuchausleihe.

Um einkommensschwache Familien bei der Beschaffung von Schulbüchern zu unterstützen, wurde vom Land Rheinland-Pfalz die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit geschaffen. Auf Antrag erhalten Familien mit geringem Einkommen Gutscheine für Schulbücher als Zuschuss.

Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Schule. Bitte geben Sie diesen dort auch wieder ab. Die Anträge sollten bis zum 01. Mai für das kommende Schuljahr gestellt sein.

Die Schule leitet die Anträge dann an uns weiter. Hier erfolgt dann eine Berechnung und Ausstellung (sofern es sich um Schulen der Verbandsgemeinde Westhofen handelt).