Personenstandsurkunden
Wir können Ihnen die nachgenannten Urkunden ausstellen - vorausgesetzt, dass das jeweilige Original-Personenstandsbuch hier geführt wird.
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde kann für viele Zwecke verwendet werden. Sie zeigt den aktuellen Stand des Geburtseintrages einer Person. Für die Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen (internationalem) Vordruck ausgestellt werden.
Alle diese Urkunden werden vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt.
Eheurkunde
Eheurkunden werden aus dem am Heiratsort geführten Eheregister ausgestellt. Sie enthalten in der Regel auch Angaben über die Namensführung der Ehegatten und gegebenenfalls Angaben über die Auflösung der Ehe.
Für die Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen (internationalen) Vordruck ausgestellt werden.
Lebenspartnerschaftsurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunden können Sie bei uns erhalten, wenn die Lebenspartnerschaft bei unserer Verwaltung beziehungsweise bei unserem Standesamt begründet wurde.
Sterbeurkunde
Wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt, auf Wunsch auch auf mehrsprachigem Vordruck.
Bei der Ausstellung einer Personenstandsurkunde müssen vom Standesamt strenge Datenschutzvorschriften beachtet werden. Eine Urkunde erhält grundsätzlich nur die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sein Ehe- oder Lebenspartner und direkte Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ggf. ein rechtliches Interesse nachweisen.
Wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, das Ihnen die gewünschte Urkunde ausstellen soll, um zu klären, welche Nachweise sie vorlegen müssen und welche Gebühren evtl. anfallen.
| Ansprechpartner | |
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Brück, Rüdiger 06244/5908-21 06244/5908-52 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
Loch, Rainer 06244/5908-22 06244/5908-52 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |

