Namensänderung

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Zu unterscheiden sind hier:

1. Namensänderungen auf Grund familienrechtlicher Vorschriften:
  • Änderung des Namens infolge Eheschließung
  • Nachträgliche Wahl des Ehenamens
  • Wiederannahme eines Namens nach Eheauflösung
  • Namensänderung im Zuge einer Annahme als Kind (Adoption)
  • Namenserteilung eines Kindes nach Wiederheirat des Sorgeberechtigten (Einbenennung)
2. Behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz:

Vor- und Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, dies jedoch nur dann, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt, dies wird im Einzelfall geprüft. Die Motive sind sehr unterschiedlich. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird deshalb empfohlen.  

In beiden Fällen ist die Namensänderung an bestimmte Voraussetzungen gebunden und es sind entsprechende Urkunden vorzulegen. Wegen der Vielzahl der Möglichkeiten ist eine allgemeine Auskunft über die notwendigen Unterlagen nicht möglich.


Bitte wenden Sie sich hierzu an folgende Stellen:

Namensänderung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften: Wohnsitzstandesamt

Behördliche Namensänderung: Kreisverwaltung Alzey-Worms (Tel.: 06731/4080)


Ansprechpartner  

Brück, Rüdiger
06244/5908-21
06244/5908-52
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Loch, Rainer
06244/5908-22
06244/5908-52
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