Geburt

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Für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Die Geburt ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.

Häufig finden die Geburten in Krankenhäusern statt. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Verwaltung der Klinik. Sie werden dort bezüglich der Anmeldung Ihres Kindes informiert.

Bei einer Hausgeburt im Gebiet der Verbandsgemeinde Westhofen erfolgt die Beurkundung durch unser Standesamt.

Die nachfolgenden Unterlagen sind auf jeden Fall vorzulegen:
  • Geburtsbescheinigung des Arztes oder der Hebamme
  • bei verheirateten Eltern des Kindes: Nachweis über die Eheschließung (Eheurkunde) sowie Aufenthaltsbescheinigung
  • bei ledigen Müttern: aktuelle Geburtsurkunde und Aufenthaltsbescheinigung
  • bei geschiedenen bzw. verwitweten Müttern: Nachweis über die letzte Eheschließung (siehe oben) und die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten).
  • die Bestimmung über den Vornamen und ggf. den Familiennamen des Kindes

Die Beurkundung des Kindes ist gebührenfrei.

Sie erhalten folgende zweckgebundene gebührenfreie Geburtsbescheinigungen:
  • für die Beantragung von Kindergeld,
  • für die Elterngeldstelle (Elterngeld),
  • für die Mutterschaftshilfe,
  • sowie benötigt: für religiöse Zwecke.



Ansprechpartner  

Brück, Rüdiger
06244/5908-21
06244/5908-52
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Loch, Rainer
06244/5908-22
06244/5908-52
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