Familienbuch
Familienbücher werden bei allen Eheschließungen seit 1958 angelegt. Im Familienbuch sind sämtliche Personenstandsdaten der Eheleute und deren Kinder enthalten (also Eheschließungen der Kinder, Scheidungen, Sterbefälle, Kirchenaustritte, usw.).
Das Familienbuch enthält also in kompakter Form jede Menge Informationen. Verwechseln Sie es jedoch nicht mit dem Stammbuch der Familie, welches bei Ihnen zu Hause als Urkundensammlung existiert!
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Bei manchen Gelegenheiten wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch verlangt. Dies ist in erster Linie der Fall, wenn ein Kind heiraten möchte. Grundsätzlich ist das Familienbuch beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes. Bei Geschiedenen ist es beim Standesamt, welches für den letzten gemeinsamen Wohnsitz zuständig war.
Eine Familienbuchabschrift wird mit einer Gebühr von 8,00 € berechnet.
Das Familienbuch enthält also in kompakter Form jede Menge Informationen. Verwechseln Sie es jedoch nicht mit dem Stammbuch der Familie, welches bei Ihnen zu Hause als Urkundensammlung existiert!
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Bei manchen Gelegenheiten wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch verlangt. Dies ist in erster Linie der Fall, wenn ein Kind heiraten möchte. Grundsätzlich ist das Familienbuch beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes. Bei Geschiedenen ist es beim Standesamt, welches für den letzten gemeinsamen Wohnsitz zuständig war.
Eine Familienbuchabschrift wird mit einer Gebühr von 8,00 € berechnet.
| Ansprechpartner | |
Brück, Rüdiger 06244/5908-21 06244/5908-52 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
Loch, Rainer 06244/5908-22 06244/5908-52 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |

