Verbrennung von Gartenabfällen
Gartenabfälle gehören grundsätzlich in die grüne Mülltonne. Früher war es üblich, seine Gartenabfälle "mal eben schnell" zu verbrennen. Dies ist in geschlossenen Ortschaften nicht mehr statthaft.
Ausnahmsweise dürfen Sie Ihre Gartenabfälle dennoch verbrennen, wenn es Ihnen unmöglich ist, die Abfälle einer ordentlichen Verwertung zuzuführen oder wenn die betroffenen Pflanzen von Krankheiten befallen sind, wie z.B. Feuerbrand.
In diesem Fall müssen Sie das beabsichtigte Verbrennen anzeigen. Sie erhalten hierfür gegen eine Gebühr von 3,00 € eine schriftliche Genehmigung.
Haben Sie eine solche Genehmigung nicht und verbrennen trotzdem die Abfälle, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und können angezeigt werden, was ein Bußgeld zur Folge hätte.
| Ansprechpartner | |
Mayer, Heike 06244/5908-23 06244/5908-52 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
Babel, Anita 06244/5908-24 06244/5908-52 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |

