Ruhender Verkehr

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Die Einhaltung der Parkvorschriften wird durch die Verbandsgemeinde Westhofen kontrolliert. Die in unserem Gebiet am häufigsten vorkommenden Verwanrungstatbestände stellen wir Ihnen hier kurz vor:

Tatbestand 

Verwarnungsgeld ab 

Halten/Parken auf dem Gehweg 

15,00 € 

Halten/Parken an enger Stelle 

15,00 € 

Halten/Parken an unübersichtlicher Stelle 

15,00 € 

Halten/Parken im Bereich einer scharfen Kurve 

15,00 € 

Halten im Halteverbot 

10,00 € 

Parken im Halteverbot 

15,00 € 

Halten im eingeschränkten Halteverbot 

10,00 € 

Parken im eingeschränkten Halteverbot 

15,00 € 

Halten/parken weniger als 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung 

10,00 € 

Halten/Parken vor Grundstücksein-/Ausfahrt 

10,00 € 

Parken auf schmaler Fahrbahn gegenüber Grundstücksein- /ausfahrt 

10,00 € 

Halten/Parken weniger als 15m vor Haltestellenschild 

10,00 € 

Halten/Parken innerhalb einer Grenzmarkierung 

10,00 € 

Halten auf der linken Fahrbahnseite 

15,00 € 

Parken auf der linken Fahrbahnseite 

25,00 € 

Parken ohne Parkscheibe 

5,00 € 

Parken länger als erlaubt 

5,00 € 

Parken in Fahrtrichtung links 

15,00 € 

Parken unter Missachtung der Parkflächenmarkierung 

10,00 € 

Parken auf Sperrfläche 

25,00 € 

Halten vor / in Feuerwehrzufahrt 

10,00 € 

Parken vor / in Feuerwehrzufahrt 

35,00 € 

 
 
Ansprechpartner  

Frädert, Karl-Heinz
06244/5908-20
06244/5908-52
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