Schiedsmann

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Sehr oft werden Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Beleidigungen direkt vor das Gericht getragen. In vielen Fällen können diese Streitigkeiten jedoch aber vom sogenannten Schiedsmann geklärt werden.
 
Schiedsmann für den Bereich der Verbandsgemeinde Westhofen ist
 
Herr Bürgermeister Wagner
 
Sie können sich an die untenstehende Kontaktperson wenden, um einen Schiedstermin zu vereinbaren. Die Sühneverhandlung findet dann zu diesem Termin statt (Sie und Ihr Gegner erhalten eine Ladung).
 
Sollte es nicht gelingen, bei dieser Verhandlung ein eindeutiges Ergebnis oder einen Vergleich zu erzielen, so können Sie sich mit der Niederschrift der Verhandlung an das Amtsgericht wenden, um den Streit vom Gericht klären zu lassen.
 
Aus der Schiedsmannordnung lässt sich entnehmen, bei welchen Vergehen ein Sähneversuch über den Schiedsmann gestartet werden kann. Dies wären:
  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche.
Ein Antrag auf Durchführung des Sühneversuchs ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift der Schiedsperson zu stellen. Der Antrag soll Namen, Beruf, Geburtsdatum und Anschrift der Parteien und eine Erklärung zum Gegenstand der Verhandlung enthalten.  

Ansprechpartner  

Wagner, Walter
06244/5908-12
06244/5908-59
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