Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes

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Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung
Zuweilen verlangen andere Behörden von Ihnen eine Meldebescheinigung (z.B. die Zulassungsstelle wenn Sie ein Fahrzeug anmelden möchten und Ihr Ausweis ist abgelaufen). Ausländische Mitbürger benötigen eine Meldebescheinigung, wenn sie das Aufenthaltsrecht verlängern wollen.
 
Die Meldebescheinigung bekommen Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € (0,00 € falls Behörden diese Verlangen).
 
Haushaltsbescheinigung
Diese Bescheinigungen werden in der Regel für Kindergeld- oder Erziehungsgeldanträge benötgit. Sie erhalten von der fordernden Stelle einen Vordruck, der von uns kostenfrei ausgefüllt wird.

 
Ansprechpartner  

Mayer, Heike
06244/5908-23
06244/5908-52
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Babel, Anita
06244/5908-24
06244/5908-52
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