Lohnsteuerkarten

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Für das Jahr 2010 haben Sie letztmals eine Papier-Lohnsteuerkarte erhalten. Bis zum Jahr 2012 wird die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren abgelöst, bis zur endgültigen Einführung des elektronischen Systems behält die gedruckte Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit.

Änderungen an der Lohnsteuerkarte (z.B. Steuerklassenwechsel, Kinderfreibeträge, usw.) mit Wirkung zum 01.01.2011 können nur noch beim Finanzamt in Worms (oder auch in der Außenstelle Kirchheimbolanden) vorgenommen werden!

Bis zur endgültigen Einführung des elektronischen Systems werden diese Änderungen auch noch auf der vorhandenen Lohnsteuerkarte eingetragen. Bei Bedarf können durch das Finanzamt auch anstatt von Papierlohnsteuerkarten Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (sog. Ersatzbescheinigungen) mit den steuerlichen Daten ausgestellt werden.


Dies gilt insbesondere auch für die Ausstellung bei Verlust der Papierlohnsteuerkarte.Über das zukünftige Verfahren wird es ab Oktober 2010 Faltblätter, Plakate und Broschüren geben, die weitere Informationen enthalten werden. Diese Publikationen werden Sie auch bei uns erhalten können.

Hier noch einen kurzen Überblick über die aktuell gültigen Steuerklassen:


Steuerklasse
 
  Beschreibung
I           

- Gilt für ledige und geschiedene
- Getrenntlebende
- Verheiratete, bei denen ein Ehegatte
  im Ausland lebt
- Verwitwete

II  

Diese Steuerklasse erhalten Sie, wenn Sie die Bedingungen der Steuerklasse I erfüllen, aber mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt und keine andere volljährige Person in Ihrem Haushalt lebt. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung bei der Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben.

III  

Verheiratete, die in einem Haushalt leben, erhalten diese Steuerklasse.
Sind beide berufstätig, so muss entweder einer der Ehegatten die Steuerklasse V erhalten oder beide wechseln in die Steuerklasse IV.

IV       

Verheiratete, die in einem Haushalt leben und etwa gleich hohen Arbeitslohn beziehen.

V  

Wenn ein Ehegatte die Steuerklasse III hat, so muss der andere die Steuerklasse V haben oder beide wechseln in die Steuerklasse IV.

VI  

Wenn Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn erhalten, wird diese Steuerklasse auf Ihrer zweiten oder jeder weiteren Lohnsteuerkarte eingetragen. Diese Steuerkarte sollte dem Arbeitgeber vorgelegt werden, von dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn beziehen.

 

Ansprechpartner  

Mayer, Heike
06244/5908-23
06244/5908-52
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Babel, Anita
06244/5908-24
06244/5908-52
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