Grubenentleerung

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Haushalte, die noch nicht an den Kanal angeschlossen sind, oder die aus tatsächlichen oder aus Kostengründen nicht daran angeschlossen werden können, verfügen statt dem Kanalanschluss über eine Grube, die des öfteren geleert werden muss.
 
In diesem Fall ruft der Betroffenen bei dem unten stehenden Ansprechpartner an. Dieser beauftrag daraufhin ein Unternehmen mit der Entleerung der Grube. Die Kosten für die Entleerung trägt die Verbandsgemeinde, sofern das Grundstück nicht an den Kanal angeschlossen werden kann.
 
Dieses Verfahren betrifft im Gebiet der Verbandsgemeinde Westhofen zur Zeit nur noch 19 Grundstücke.