Wiederaufbaukasse
Der Beitrag zur Wiederaufbaukasse wird von der VG Westhofen für die Wiederaufbaukasse erhoben und stellt daher nur einen durchlaufenden Posten dar. Die Wiederaufbaukasse Rheinland-Pfalz hat nach dem Weinbergsaufbaugesetz die Aufgaben, zur Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Winzerbetriebe beizutragen und insbesondere den planmässigen Wiederaufbau von Rebflächen vorzubereiten und zu fördern, des weiteren die Gewährung von Überbrückungsdarlehen für Erzeugergemeinschaften für Wein sowie die Gewährung von Erntebergungsfinanzierung für Winzergenossenschaften.
Ansprechpartner:
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Wiederaufbaukasse der rheinland-pfälzischen Weinbaugebiete
Anstalt des öffentlichen Rechts
Anstalt des öffentlichen Rechts
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 / 793-0
Telefax: 0671 / 793-1199

