Weinfonds und Weinabsatzförderung
Diese Abgabe stellt für die VG Westhofen nur einen durchlaufenden Posten dar. Die erhobenen Beiträge werden an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abgeführt. Erhoben werden diese auf der Grundlage des Weingesetztes (WeinG) und des Absatzförderungsgesetzes (AbsFördG).
Als Berechnungsgrundlage dient die für die EU-Weinbaukartei gemeldete Weinbaufläche. Zahlungspflichtig ist hierbei der Bewirtschafter, nicht der Eigentümer der Flächen.
Nähere Auskünfte zu den beiden Abgabearten erhalten Sie direkt von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Als Berechnungsgrundlage dient die für die EU-Weinbaukartei gemeldete Weinbaufläche. Zahlungspflichtig ist hierbei der Bewirtschafter, nicht der Eigentümer der Flächen.
Nähere Auskünfte zu den beiden Abgabearten erhalten Sie direkt von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Dienststelle Alzey
Gartenstraße 8
55232 Alzey
Telefon: 06731/9510-0

