Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wird erhoben für das Vorhalten so genannter Spiel-, Geschicklichkeites-, Schau-, Scherz- oder ähnlicher Geräte.
Vergnügungssteuerpflichtig ist die aufstellende Firma. Die Aufstellung ist der Verbandsgemeindeverwaltung Westhofen sofort schriftlich anzuzeigen. An Vergnügungssteuer sind je Gerät monatlich folgende Beträge zu zahlen:
30,00 € für Geräte mit Gewinnmöglichkeit
12,00 € für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
Vergnügungssteuerpflichtig ist die aufstellende Firma. Die Aufstellung ist der Verbandsgemeindeverwaltung Westhofen sofort schriftlich anzuzeigen. An Vergnügungssteuer sind je Gerät monatlich folgende Beträge zu zahlen:
30,00 € für Geräte mit Gewinnmöglichkeit
12,00 € für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
| Ansprechpartner | |
Bach, Monica 06244/5908-37 06244/5908-51 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
Kroll, Yvonne 06244/5908-38 06244/5908-51 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |

