Vergnügungssteuer

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Die Vergnügungssteuer wird erhoben für das Vorhalten so genannter Spiel-, Geschicklichkeites-, Schau-, Scherz- oder ähnlicher Geräte.
 
Vergnügungssteuerpflichtig ist die aufstellende Firma. Die Aufstellung ist der Verbandsgemeindeverwaltung Westhofen sofort schriftlich anzuzeigen. An Vergnügungssteuer sind je Gerät monatlich folgende Beträge zu zahlen:

30,00 € für Geräte mit Gewinnmöglichkeit
12,00 € für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit


Ansprechpartner  

Bach, Monica
06244/5908-37
06244/5908-51
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Kroll, Yvonne
06244/5908-38
06244/5908-51
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