Stundungen
Sie haben einen Beitragsbescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Westhofen erhalten, sind aber zur Zeit nicht in der Lage, diesen Beitrag zu zahlen ? Oder haben Sie unerwartet einen Steuerbescheid oder einen sonstigen Abgabenbescheid erhalten ?
Nicht verzweifeln ! Sie können sich die Beträge stunden lassen. Nachfolgend informieren wir Sie näher über dieses Verfahren.
Die Stundung bedeutet grundsätzlich das Hinausschieben der Fälligkeit. Dementsprechend können Sie Ratenzahlungen vereinbaren oder den Gesamtbetrag etwas später zahlen.
Wichtig: der Stundungsantrag MUSS vor der Fälligkeit gestellt werden!
Stundung von Beiträgen
Bei den angesprochenen Beiträgen könnte es sich um Kanalbaubeiträge oder um Straßenbaubeiträge handeln (Ausbau- oder Erschließungsbeiträge). Die Zinsen bei einer “normalen” Stundung liegen bei 0,5 % monatlich (entsprechend 6 % jährlich).
Bei einer Laufzeit von mehr als vier Jahren wird die Stundung zur “Verrentung”. Der Zinssatz steht hierbei in Abhängigkeit vom jeweils aktuellen Leitzinssatz der Bundesbank. Beim Straßenbaubeitrag liegt der Zinssatz für die Verrentung 2 % über dem Leitzinssatz, beim Kanalbaubeitrag 1,5 % über dem Leitzinssatz.
Die Zinsen werden nachträglich erhoben, sobald die Hauptschuld gezahlt ist. Auf Zinsen unter 10 € wird verzichtet.
Bei einer Stundung, die sich über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre erstreckt, werden zusätzlich die Einkommensverhältnisse des Antragstellers geprüft. Ein Stundungsantrag muss aber in jedem Fall eine Begründung enthalten.
Stundung von sonstigen Abgaben
Andere Stundungen (z.B. Steuern und laufende Gebühren) sollten die Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten, weil diese Abgaben meist jährlich wiederkehren. Der Zinssatz ist wie bei der zuvor genannten Stundung 0,5 % monatlich. Der Stundungsantrag ist auch hier zu begründen.
| Ansprechpartner | |
Wiener, Achim 06244/5908-43 06244/5908-54 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |

