Grundsteuer
Die Grundsteuer wird von allen Haus- und Grundstückseigentümern erhoben.
Wir unterscheiden die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen und Betriebsgebäude und die Grundsteuer B für Bauplätze und bebaute Grundstücke.
Berechnung der Grundsteuer:
Wir unterscheiden die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen und Betriebsgebäude und die Grundsteuer B für Bauplätze und bebaute Grundstücke.
Berechnung der Grundsteuer:
Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde
Der Messbetrag wird durch das Finanzamt per Grundsteuer-Messbescheid mitgeteilt. Dem Grundsteuermessbescheid geht eine Einheitswertermittlung des Finanzamtes voraus. Den Hebesatz legt jede Ortsgemeinde selbst fest (meist durch Beschluss des Ortsgemeinderates oder im Rahmen der Haushaltssatzung).
Die Erhebung der Grundsteuer wird jährlich in vier Raten vorgenommen. Eine Besonderheit gilt im Falle einer Veräußerung. Die Grundsteuer wird erst ab dem 01.01. des folgenden Jahres vom neuen Eigentümer erhoben. Für die Zeit vom Verkauf bis zum 31.12. des Jahres hat der Verkäufer meist aufgrund von privatrechtlichen Regelungen im Kaufvertrag einen Anspruch gegen den Erwerber auf Erstattung der anteilligen Grundsteuer.
Bitte beachten Sie, dass der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, dem Finanzamt Gebäudeänderungen / Umbaumaßnahmen mitzuteilen. Nach einer solchen Änderung wird der Einheitswert neu ermittelt.
Die Erhebung der Grundsteuer wird jährlich in vier Raten vorgenommen. Eine Besonderheit gilt im Falle einer Veräußerung. Die Grundsteuer wird erst ab dem 01.01. des folgenden Jahres vom neuen Eigentümer erhoben. Für die Zeit vom Verkauf bis zum 31.12. des Jahres hat der Verkäufer meist aufgrund von privatrechtlichen Regelungen im Kaufvertrag einen Anspruch gegen den Erwerber auf Erstattung der anteilligen Grundsteuer.
Bitte beachten Sie, dass der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, dem Finanzamt Gebäudeänderungen / Umbaumaßnahmen mitzuteilen. Nach einer solchen Änderung wird der Einheitswert neu ermittelt.
| Ansprechpartner | |
Bach, Monica 06244/5908-37 06244/5908-51 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
Kroll, Yvonne 06244/5908-38 06244/5908-51 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |

