Ausbau- und Erschließungsbeiträge
Ausbaubeiträge
Ausbaubeiträge werden für Straßenbaumaßnahmen erhoben, die der Erhaltung oder Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße dienen.
Im Gebiet der Verbandsgemeinde Westhofen gibt es zwei Arten der Erhebung:
1) Einmalige Ausbaubeiträge
Hier zahlen die Anlieger die Beiträge ihrer Straße. So wird in den Ortsgemeinden Dittelsheim-Heßloch und Westhofen verfahren.
2) Wiederkehrende Beiträge:
Bei den Wiederkehrenden Beiträgen wird die gesamte Ortslage zum Abrechnungsbereich. Jeder Grundstückseigentümer in der betreffenden Ortsgemeinde beteiligt sich an der Straßenbaumaßnahme im gesamten Ort. Dieses Verfahren wird in den übrigen Ortsgemeinden angewandt.
Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße erhoben. Die Kosten eines solchen Neubaus werden auf die Anliegergrundstücke der betreffenden Straße umgelegt.
Grundlage für die Beitragspflicht ist die gewichtete Grundstücksfläche; diese berechnet sich nach der Formel:
Grundstücksfläche x Faktor für die Anzahl möglicher Vollgeschosse.
| Ansprechpartner | |
Wiener, Achim 06244/5908-43 06244/5908-54 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |

