Abwasserentgelte
Abwasserentgelte, auch bekannt unter den Begriffen "Kanalbenutzungsgebühr" oder "Kosten der Abwasserbeseitigung" werden für die Einrichtungen zur Abwasserentsorgung erhoben. Es besteht eine Anschlusspflicht an den öffentlichen Kanal.
Auf die verschiedenen Beitrags- und Gebührenarten gehen wir nachfolgend näher ein.
Wiederkehrender Beitrag
Der wiederkehrende Beitrag wird für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Oberflächenentwässerung erhoben. Unser Kanalsystem ist weitestgehend ein Mischwassersystem, d.h. dort kann sowohl Schmutz- als auch Oberflächenwasser (Regenwasser) eingeleitet werden.
Aufgrund der Festsetzung als Beitrag ist dieser zu entrichten, sobald ein Hausanschluss vorhanden ist und genutzt werden könnte. In neueren Baugebieten kann unter Umständen auf den Bau von Oberflächenwasserkanälen verzichtet werden, dort entfällt dann dieser Beitrag.
Berechnet wird der wiederkehrende Beitrag wie folgt:
Grundstücksfläche x Grundflächenzahl x Wiederkehrender Beitrag
Mengengebühr Schmutzwasser
Die Mengengebühr für das Schmutzwasser ist die gebührenpflichtige Schmutzwassermenge in Kubikmeter (m³). Sie errechnet sich aus dem tatsächlichen Wasserverbrauch abzüglich einem Pauschbetrag von 10% des Wasserverbrauches.
Das Ergebnis wird mit dem Hebesatz für das jeweilige Jahr multipliziert (siehe Download - Tarifübersicht).
An Stelle des Pauschbetrages können auch weitere Absetzungen (z.B. für Landwirtschaft oder ein Zwischenzähler für Gartenbewässerung) zum Abzug gebracht werden.
Der Wasserverbrauch wird uns jährlich vom Zweckverband Wasserversorgung in Osthofen mitgeteilt.
Grundgebühr je Wohneinheit
Die Grundgebühr je Wohneinheit dient zur Deckung der anteiligen fixen Unterhaltungskosten des Kanals. Dieser Beitrag wird für jede Wohnung erhoben.
Einwohnergleichwert
Die Grundgebühr für den Einwohnergleichwert ersetzt in bestimmten Fällen die Grundgebühr für die Wohneinheit. Dies ist etwa der Fall bei Gewerbebetrieben und in der Landwirtschaft.
| Abwassergebühren für Abrechnungsjahr | 2011 | ||
|---|---|---|---|
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Grundgebühr je Wohneinheit |
34,50 € | ||
| Grundgebühr je Einwohnergleichwert | 11,50 € | ||
| Grundgebühr Weinbau/Weinhandel/Weinbetriebe/Brennerei je angefangene 500 m² | |||
| selbstbewirtschaftete Weinbergsfläche bzw. je 750 l angekauften Most/Wein | |||
| mit Trubstoffrückhaltung / Ablieferung | 2,05 € | ||
| ohne Trubstoffrückhaltung | 8,10 € | ||
| Mengengebühr je m³ Schmutzwassermenge | 2,05 € | ||
| Zusatzgebühr Weinbau je angefangene 500 m²selbstbewirtschaftete Weinbergsfläche | |||
| bzw. je 750 l angekauften Most/Wein ohne Trubstoffrückhaltung / ohne Ablieferung | |||
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a) Mostvermarkter |
0,50 € | ||
| b) Fassweinvermarkter | 2,45 € | ||
| c) Flaschenweinvermarkter | 4,90 € | ||
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Wiederkehrender Beitrag für die Oberflächenentwässerung je m² zulässige Abflussfläche |
0,25 € |
| Ansprechpartner | |
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Bach, Monica 06244/5908-37 06244/5908-51 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
Kroll, Yvonne 06244/5908-38 06244/5908-51 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |

